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Website - Persönlich geplant. Professionell umgesetzt.

Barrierefreiheitsstärkungsgesetz

 

Barrierefreiheit im digitalen Raum bedeutet, dass eine Website für möglichst viele Menschen uneingeschränkt zugänglich ist. Insbesondere Menschen mit Sehbehinderungen, motorischen Einschränkungen oder kognitiven Beeinträchtigungen profitieren davon.

Die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) bieten Standards für die Verbesserung der Barrierefreiheit von Webseiten. Sie basieren auf vier Prinzipien: Wahrnehmbarkeit, Bedienbarkeit, Verständlichkeit und Robustheit.

Wahrnehmbarkeit: Texte, Bilder und Videos müssen so dargestellt werden, dass sie für alle Nutzer erfassbar sind. Das bedeutet Alternativtexte für Bilder, Untertitel für Videos und ausreichend Kontraste

Bedienbarkeit: Die Navigation muss auch mit alternativen Eingabemethoden wie Tastatur oder Sprache möglich sein. Die Navigation muss konsistent und logisch sein.

Verständlichkeit: Inhalte sollten in klarer, leicht verständlicher Sprache verfasst sein. Der Text soll logisch strukturiert sein.

Robustheit: Die Website muss mit gängigen Browsern, Geräten und assistiven Technologien kompatibel sein.

 

Was bedeutet das für Ihre Homepage?

Damit Ihre Website BFSG-konform wird, sollten Sie z. B. folgende Anpassungen auf jeder einzelen Seite Ihres Internetangebotes vornehmen:

  • Texte in klarer Sprache - Vermeidung von Fremdwörtern und Schachtelsätzen
  • Hohe Farbkontraste - für Texte und Bedienelemente
  • Alternativtexte - für Bilder und Infografiken
  • Videos mit Untertiteln versehen oder alternativ Text anbieten
  • Eine tastaturfreundliche Navigation ermöglichen
  • Logische Überschriftenstruktur
  • Menü überspringen ermöglichen
  • Formulare barrierefrei gestalten, indem Eingabefelder klar beschriftet sind und jedes Feld mit Tastatur angesprungen werden kann
  • Barrierefreie PDFs, die den PDF/UA-Standards entsprechen
  • Assistenz Technologien unterstützen, damit Screenreader die Inhalte korrekt erfassen.
  • Barrierefreiheitserklärung zentral bereitstellen

Laut statistischem Bundesamt lebten am 13.7.26 rund 7,8 Millionen Menschen mit einer Schwerbehinderung in Deutschland.

Wenn Sie Ihre Webseite barrierefrei gestalten, erreichen Sie mehr Personen.

Sind Sie verpflichtet Ihre Homepage barrierefrei zu machen?

Wenn Sie alle folgenden Fragen mit "Nein" beantworten können, haben Sie keinen akuten Handlungsbedarf

  • Kunden können auf Ihrer Homepage online Verträge abschließen z.B. durch eine Buchung oder einen Kauf?
  • Sie betreuen Patienten und haben ein Terminbuchungssystem auf der Seite oder ein Kontaktformular?
  • Sie haben 10 oder mehr Mitarbeiter inklusive der Chefetage
  • Sie haben einen Jahresumsatz und/ oder Bilanzsumme von über 2 Millionen Euro?
  • Ihr Unternehmen richtet sich auch an Endverbraucher?

 

Testen Sie hier beim Agenturpartner erecht24, ob Sie barrierefrei werden müssen:

Auch wenn Sie nicht verpflichtet sind, können Sie Ihren Kundenkreis erweitern. 

Testen Sie Ihre Webseite auf Barrierefreiheit

Links zu informativen Seiten

Weitgehend barrierefrei

Auf diesen Seiten wird meistens von weitgehend barrierefreien Seiten geschrieben.

Zu einer 100% barrierefreien Seite gehört auch die Verwendung einer leichten Sprache und barrierefreie PDFs, die momentan von den meisten Kunden noch nicht geliefert werden.

In der Barrierefreiheitserklärung wird auf Defizite explizit hingewiesen und es wird immer versucht eine Alternative zu benennen, um Informationen trotzdem zugänglich zu machen.

 

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Dipl.Kfm.Antje Kornhuber
Jahnstr.14
63589 Linsengericht
Telefon: 06051 606844
Mail: kornhuber@webschmiede-linsengericht.de